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Neuer Nachname für Stieftochter? BGH lockert Anforderungen – Kruschel

https://www.kruschel.de/familie/neuer-nachname-fuer-stieftochter-bgh-lockert-anforderungen/

Wollen Stiefkinder einen neuen Nachnamen annehmen, ist die Zustimmung beider leiblicher Elternteile erfoderlich. Eine Ausnahme gab es bisher nur bei Gefährdung des Kindeswohls. Doch der BGH fasst die Voraussetzungen nun etwas weiter.
Nach der BGH-Entscheidung muss das allerdings noch einmal genauer geprüft werden.

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