Anhebung des Kostendeckels wäre verfassungswidrig – Kopfbahnhof 21 https://kopfbahnhof-21.de/aktuelles/anhebung-des-kostendeckels-waere-verfassungswidrig/
Die Grünen diskutieren in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU offen über einen Verfassungsbruch, denn laut einem von ihnen selbst in Auftrag gegebenen Gutachten des Verwaltungsrechtlers Professor Dr. Dr. h. c. Hans Meyer über „Finanzverfassungsrechtliche Fragen des Stuttgarter Bahnkonflikts“ ist die finanzielle Beteiligung des Landes an Stuttgart 21 verfassungswidrig. Im Gutachten heißt es: Der Eisenbahnneu- und Ausbau Stuttgart-Ulm ist einschließlich der Bahnhofbauten […]
Widerspruch zur Verfassung macht … den Finanzierungsvertrag insoweit nichtig; er muss