Prüfung Gefahrgutfahrer – IHK Berlin https://www.ihk.de/berlin/pruefungen-lehrgaenge/pruefungen/sach-und-fachkundepruefung/pruefung-gefahrgutfahrer-6361950
Seit 2007 müssen alle Fahrzeugführer, die Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern, unabhängig von der höchstzulässigen Gesamtmasse des eingesetzten Fahrzeuges, im Besitz einer ADR-Schulungsbescheinigung sein. Neben dem Besuch einer Schulung bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter ist eine Prüfung bei der IHK abzulegen.
Auffrischung Bis zu einem Jahr vor Ablauf seiner ADR-Bescheinigung muss der Fahrer