1959 endet die zweite Amtszeit von Bundespräsident Theodor Heuss. Eine Wiederwahl schließt das Grundgesetz aus. Als Nachfolger präsentiert sich am 8. April 1959 in einer von Rundfunk und Fernsehen übertragenen Rede überraschend Bundeskanzler Adenauer. Er beabsichtigt, als Bundespräsident nicht bloß zu repräsentieren, sondern ähnlich wie der französische Präsident gestaltend in die Politik eingreifen zu können. Wenige Wochen später zieht er seine Kandidatur jedoch zurück. Die Kritik daran, auch aus der eigenen Partei, markiert den Anfang seines politischen Endes.
Doch Adenauer ist nun „Kanzler auf Abruf“: In den Koalitionsverhandlungen muss er