Abwasserabgabe; Abgabe einer Erklärung zur Festsetzung oder Beantragung der Verrechnung für Großeinleitungen und Niederschlagswasser | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/abwasserabgabe-abgabe-einer-erklaerung-zur-festsetzung-oder-beantragung-der-verrechnung-fuer-grosseinleitungen-und-niederschlagswasser-107112/
Die Einleitung von gereinigtem Abwasser und Niederschlagswasser ist abgabepflichtig. Wird die Abgabe nicht über die im wasserrechtlichen Bescheid festgesetzten Grenzwerte ermittelt, kann der Abgabepflichtige sich gegenüber der zuständigen Behörde erklären.
Bei einer Erklärung über Einhaltung niedrigerer Werte gegenüber des Bescheids muss