Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/leitungen-im-oeffentlichen-strassengrund-abschluss-eines-gestattungs-oder-konzessionsvertrages-1925/
Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
Verfahrensablauf Für den Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrag muss