Fluggastrechte: Das steht Ihnen bei Flugärger rechtlich zu https://www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/flugzeug/fluggastrechte.html
Bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung Ihres Fluges haben Sie gemäß der Fluggastrechte einen Anspruch auf Entschädigung. Wir helfen Ihnen kostenlos.
Dabei muss es sich um eine Verspätung von mindestens 3 Stunden handeln.