Die untere Abfallbehörde informiert über die Unzulässigkeit des Verbrennens von Baum- und Strauchschnitt | Erfurt.de https://www.erfurt.de/ef/de/service/aktuelles/am/2013/115436.html
Das Umwelt- und Naturschutzamt der Stadt Erfurt weist darauf hin, dass das Verbrennen von Abfällen einschließlich von Baum- und Strauchschnitt in der Landeshauptstadt Erfurt nicht erlaubt ist.
geprägten Ortslagen – Baum- und Strauchschnitt oder andere Pflanzenabfälle verbrennt, muss