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Forderungen des DBSV zur Bundestagswahl 2017 – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/aktuell/erklaerung-zur-bundestagswahl-2017.html

Am 24.09.2017 ist Bundestagswahl. Aus diesem Anlass formuliert der Verwaltungsrat des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) seine Erwartungen an die künftige Bundesregierung und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen muss

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Resolution „Umfassende Verpflichtungen zur Barrierefreiheit schaffen und Diskriminierungsschutz stärken“ – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/resolution/vbt-2018-res-barr-disk.html

Fehlende Barrierefreiheit bedeutet Diskriminierung und Exklusion. Es ist überfällig, die gesetzlichen Regelungen, insbesondere im 2006 eingeführten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), weiterzuentwickeln.
Barrierefreiheit muss vergleichbar dem baurechtlichen Brandschutz ein Muss werden

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DBSV-Stellungnahme zum Fragenkatalog des Bundesministeriums für Gesundheit zur Vorbereitung eines Referentenentwurfs über die Berufe in der Physiotherapie – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/konsultationsprozess2021-MPhG.html

Unter den rund 1,2 Mio. blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland sind viele, die auf eine gute physiotherapeutische Versorgung angewiesen sind. Zu den Aufgaben des DBSV gehören aber auch die Sicherung und Weiterentwicklung der beruflichen Teilhabemöglichkeiten dieses Personenkreises. Vor diesem Hintergrund …
Es muss weiterhin grundständige Ausbildungen auf Fachschulniveau geben.

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DBSV-Stellungnahme zum Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einer Assistenzhundeverordnung (AHundV) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/ahundv-2022.html

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz vom 02.06.2021 (BGBl. I S. 1387) wurden die Regelungen des Abschnitts 2b des Behindertengleichstellungsgesetzes zu Menschen mit Behinderungen mit Assistenzhunden geschaffen. Die Regelungen legen insbesondere auch Anforderungen an die Beschaffenheit, Ausbildung, Prüfung und Haltung sowie …
Zu § 18 Nach Absatz 1 Satz 2 muss der Hund zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 18

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