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Geplante Reform des Teilhaberechts schließt Blindenhilfe aus – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/pressemitteilung/geplante-reform-des-teilhaberechts-schliesst-blindenhilfe-aus.html

Berlin. Im Koalitionsvertrag war das Ziel klar formuliert: Die Bundesregierung wollte behinderte Menschen aus dem „Fürsorgesystem“ herausführen. Das soll aber offensichtlich nicht für blinde Menschen gelten, denn im Bundesteilhabegesetz kommt die Blindenhilfe nicht vor. Sie soll weiterhin nur dann gewährt werden, wenn …
Blindenhilfe zu erhalten, muss Bedürftigkeit bestehen, das heißt, man muss sozialhilfeberechtigt

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