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Weidmann: Notenbanken sollten private Zahlungslösungen nicht verdrängen | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/themen/weidmann-notenbanken-sollten-private-zahlungsloesungen-nicht-verdraengen-851904

Nach Auffassung von Bundesbankpräsident Jens Weidmann sollten Notenbanken darauf achten, private Zahlungslösungen nicht zu verdrängen, sondern eine unterstützende Rolle einnehmen. Wettbewerb und Regulierung seien entscheidend für gute Marktergebnisse. Notenbanken bildeten das Rückgrat des Zahlungssystems und müssten daher auf dem neuesten Stand der Technik sein. Dazu gehöre auch, an digitalem Zentralbankgeld zu arbeiten, sagte er bei einer Konferenz.
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Finanzstabilitätsbericht 2021: Deutsches Finanzsystem hat in der Pandemie gut funktioniert | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/themen/finanzstabilitaetsbericht-880014

Das deutsche Finanzsystem hat in der Pandemie gut funktioniert, die umfangreichen staatlichen Maßnahmen haben den Finanzsektor vor Verlusten geschützt. Zu diesem Schluss kommt die Bundesbank in ihrem Finanzstabilitätsbericht 2021. Gleichzeitig haben sich Verwundbarkeiten gegenüber negativen makroökonomischen Entwicklungen und speziell Risiken aus der Immobilienfinanzierung aufgebaut, sagte Bundesbank-Vizepräsidentin Claudia Buch bei der Vorstellung des Berichts. „Jetzt ist die richtige Zeit für Prävention gegenüber zukünftigen Risiken“, betonte Buch.
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Liquiditätsregulierung | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/liquiditaet/liquiditaetsregulierung-598474

Das Ziel bank­auf­sicht­li­cher Li­qui­di­täts­vor­schrif­ten ist die Si­cher­stel­lung einer je­der­zei­ti­gen Zah­lungs­be­reit­schaft der In­sti­tu­te. Mit der CRR, Ver­ord­nung (EU) Nr. 575/2013) wurden in Anlehnung an das Bas­ler Liquiditäts­rahmenwerk erstmals quantitative Vorschriften in eu­ro­päi­sches Recht eingeführt. Die Umsetzung der beiden Basler Min­dest­stan­dards (LCR, NSFR) sowie der zu­sätz­li­chen Pa­ra­me­ter für die Li­qui­di­täts­über­wa­chung (AMM) erfolgen durch entsprechende Durchführungsstandards sowie im Rahmen der CRR II.
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Liquiditätsregulierung | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/liquiditaet

Das Ziel bank­auf­sicht­li­cher Li­qui­di­täts­vor­schrif­ten ist die Si­cher­stel­lung einer je­der­zei­ti­gen Zah­lungs­be­reit­schaft der In­sti­tu­te. Mit der CRR, Ver­ord­nung (EU) Nr. 575/2013) wurden in Anlehnung an das Bas­ler Liquiditäts­rahmenwerk erstmals quantitative Vorschriften in eu­ro­päi­sches Recht eingeführt. Die Umsetzung der beiden Basler Min­dest­stan­dards (LCR, NSFR) sowie der zu­sätz­li­chen Pa­ra­me­ter für die Li­qui­di­täts­über­wa­chung (AMM) erfolgen durch entsprechende Durchführungsstandards sowie im Rahmen der CRR II.
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