Förderbedingungen beim Einbruchschutz haben sich geändert https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/foerderbedingungen-beim-einbruchschutz-haben-sich-geaendert/
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Maßnahmen zum Einbruchschutz. Seit dem 01.04.2019 gelten im Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Einbruchschutz“ (455-E) neue Förderbedingungen.
Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr anerkannt.