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BMJ – Alle Meldungen – FAQ zur Vorratsdatenspeicherung und „Quick-Freeze-Verfahren“

https://www.bmj.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2022/0920_Vorratsdatenspeicherung_FAQ.html

Der Europäische Gerichtshof hält die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für rechtswidrig – und für einen Verstoß gegen die Grundrechte. „Deshalb werden wir sie nun endgültig aus dem Gesetz streichen“, so Bundesjustizminister Marco Buschmann. Stattdessen wird das sogenannte „Quick-Freeze-Verfahren“ eingeführt. Fragen und Antworten zum Thema:
Die damit zusammenhängenden Daten dürfen also dann vorerst nicht mehr gelöscht werden

BMJ – Alle Meldungen – FAQ zur Vorratsdatenspeicherung und „Quick-Freeze-Verfahren“

https://www.bmj.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2022/0920_Vorratsdatenspeicherung_FAQ.html?nn=148026

Der Europäische Gerichtshof hält die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für rechtswidrig – und für einen Verstoß gegen die Grundrechte. „Deshalb werden wir sie nun endgültig aus dem Gesetz streichen“, so Bundesjustizminister Marco Buschmann. Stattdessen wird das sogenannte „Quick-Freeze-Verfahren“ eingeführt. Fragen und Antworten zum Thema:
Die damit zusammenhängenden Daten dürfen also dann vorerst nicht mehr gelöscht werden

BMJ – Pressemitteilungen – Bundesjustizminister Buschmann legt Eckpunkte für die Verantwortungsgemeinschaft vor: Ein neues Rechtsinstitut für die Übernahme von Verantwortung jenseits von Familie und Partnerschaft

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/0205_VAG_Eckpunkte.html?nn=110490

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat heute Eckpunkte für die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft vorgelegt. Das neue Rechtsinstitut soll sich an Erwachsene richten, die jenseits von Ehe, Familie und Partnerschaft Verantwortung füreinander übernehmen und diese Beziehung rechtlich absichern wollen.
Heute geschieht das immer mehr auch außerhalb von Ehe, Familie und Partnerschaften

BMJ – Pressemitteilungen – Gerechte Strafen für jeden Einzelfall

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/1117_184bStBG.html?nn=110490

„Die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte ist eine schreckliche Tat, die schwer bestraft werden muss. Das soll und muss auch unbedingt so bleiben. Die Strafverschärfung aus dem Jahr 2021 ist jedoch über das Ziel hinausgeschossen“, so Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. Wir werden daher die aktuelle Gesetzeslage anpassen.
Straftaten nach § 184b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 StGB zum Gegenstand haben, nicht mehr