BMJ – Pressemitteilungen – Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2023_Aend_184b_StGB.html?nn=110490
Gemäß § 157 Absatz 1 der Patentanwaltsordnung (PAO) können sich Patentanwältinnen und -anwälte aus Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation in der Bundesrepublik Deutschland unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates zur Erbringung von patentanwaltlichen Rechtsdienstleistungen auf den Gebieten des Rechts des Herkunftsstaates und des Völkerrechts niederlassen, sofern sie in die Patentanwaltskammer aufgenommen wurden.
Einstellung des Verfahrens nach §§ 153, 153a StPO und keine Erledigung durch Strafbefehl mehr