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GVO-Monitoring | BFN

https://www.bfn.de/gvo-monitoring

Das Monitoring gentechnisch-veränderter Organismen (GVO) dient dazu, schädliche Auswirkungen dieser auf Natur, Umwelt und menschliche Gesundheit zu erfassen, um frühzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Gesetzliche Grundlage bilden dafür die EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG und das nationale Gentechnikgesetz (GenTG), wodurch Antragstellende zur Erarbeitung und Umsetzung eines Monitorings verpflichtet werden. Das BfN ist als Benehmensbehörde in den Vollzug des Gentechnikgesetzes eingebunden. Es bewertet die mit den Zulassungsanträgen einzureichenden Monitoringpläne und die nach Marktzulassung vorzulegenden Monitoringberichte aus naturschutzfachlicher Sicht. Zur Sicherstellung einer aussagekräftigen und effektiven Beobachtung von schädlichen Auswirkungen und auch um Fehlstellen in den Monitoringplänen zu identifizieren, werden naturschutzfachliche Monitoringkonzepte und -methoden entwickelt bzw. angepasst oder optimiert.
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Bußgelder | BFN

https://www.bfn.de/bussgelder

Übersicht für einige Beispiele für Bußgelder, welche 2021 und 2022 in Bezug auf Verstöße gegen artenschutzrechtliche Einfuhrbestimmungen erhoben wurden.
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Wissenstransfer und Anforderungen an technische Vermeidungsmaßnahmen | BFN

https://www.bfn.de/projektsteckbriefe/wissenstransfer-und-anforderungen-technische-vermeidungsmassnahmen

Das F+E-Vorhaben „Wissenstransfer und Anforderungen an technische Vermeidungsmaßnahmen“ (Kurztitel: Antikollisionssysteme in der Praxis) untersucht die Anwendbarkeit von Antikollisionssystemen (AKS) unter den neuen gesetzlichen Bestimmungen des BNatSchG vor. Neben fachlichen Ansprüchen an die Zuverlässigkeit und Wirksamkeit werden Empfehlungen zum Einsatz der Systeme überarbeitet. Darüber hinaus unterstützt das Projekt den Erfahrungsaustausch über Erprobung und Testbetrieb, greift Fragen der Anwendung unter den Bestimmungen des BNatSchG auf und trägt durch Veranstaltungen zur Verbreitung der Erkenntnisse bei.
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Mehrheit der Jugend hält gesellschaftlichen Wandel zum Schutz der Natur für erforderlich | BFN

https://www.bfn.de/aktuelles/mehrheit-der-jugend-haelt-gesellschaftlichen-wandel-zum-schutz-der-natur-fuer

Die Bereitschaft unter Jugendlichen, ihr Verhalten zum Schutz der Natur zu verändern, hat zugenommen. Demnach erklären sich die Mehrheit dazu bereit, zu einem Wandel der Lebens- und Wirtschaftsweisen aktiv beizutragen. Das ist eines der Ergebnisse des wissenschaftlichen Vertiefungsberichts, den das Bundesamt für Naturschutz (BfN) heute zum Jugend-Naturbewusstsein veröffentlicht hat. Grundlage für die Publikation ist die repräsentative Umfrage zum Naturbewusstsein junger Menschen im Alter von 14 bis 17 Jahren, die im Auftrag des Bundesumweltministeriums und des BfN im Rahmen der Naturbewusstseinsstudie 2021 durchgeführt wurden.
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Formale Aspekte | BFN

https://www.bfn.de/thema/formale-aspekte

Beim Vollzug des Naturschutzrechts sind verschiedene formell-rechtliche Fragen zu beachten. Hierzu zählen insbesondere die Zuständigkeit der jeweiligen Behörden und das einzuhaltende Verfahren. Hier werden die für den Vollzug des Naturschutzrechts zuständigen Behörden erläutert. Dabei wird dargestellt, dass der Vollzug des Naturschutzrechts mit wenigen Ausnahmen in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder fällt. Dies gilt selbst dann, wenn Gesetze des Bundes wie das Bundesnaturschutzgesetz vollzogen werden. Weiterhin finden Sie hier öffentliche Bekanntmachungen und weitere Hinweise des Bundesamtes für Naturschutz, unter anderem zu Verwaltungsakten oder gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren, sowie sonstige Hinweise zum Vollzug des Naturschutzrechts.
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