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Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen Steuerungsinstrumente des Naturschutzes. Naturschutz und Landschaftspflege stellen zentrale gesellschaftliche Aufgaben dar, für deren Bewältigung ein breiter Strauß rechtlicher Steuerungsinstrumente zum Einsatz kommt. Während mit dem Gebietsschutz bestimmte Teile von Natur und Landschaft unter Schutz gestellt werden, dient der Artenschutz der Bewahrung einzelner Tier- und Pflanzenarten unabhängig von Schutzgebieten. Daneben hat die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung zum Ziel, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch außerhalb besonderer Schutzgebiete zu sichern und zu erhalten. Hinzu kommen Planungsinstrumente, insbesondere die Landschaftsplanung, welche die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden überörtlich und örtlich zu konkretisiert und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele dargestellt und begründet. Schließlich fordert ein wirksamer Naturschutz die Einbeziehung Ehrenamtlicher, weshalb Mitwirkungs- und Klagerechte von Verbänden an bestimmten Verwaltungsverfahren bestehen.
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