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EWR-Bescheinigung über ausgeübte oder erlernte gewerbliche Tätigkeiten – Antrag

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/anerkennung/emigration/betriebsfuehrung/ewr-bescheinigung.html

Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des EWR und im Inland niedergelassene Gesellschaften, die Dienstleistungen in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR erbringen oder sich dort niederlassen wollen, benötigen eine EWR-Bescheinigung.
EWR-Vertragsstaaten, in denen man künftig Dienstleistungen erbringen oder sich niederlassen