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Meldebestätigung über vor dem 1. März 2002 abgemeldete Wiener Wohnsitze

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/verwaltung/meldeservice/meldedarstellung.html

Eine Meldebestätigung über vergangene Wiener Wohnsitze (Meldedarstellung) ab dem Jahr 1976 kann jede Person, für sich oder für eine Person, für die sie bzw. er meldepflichtig ist (z. B. Kind) beantragen. Auskünfte über Wohnsitze vor 1976 erteilt das Wiener Stadt- und Landesarchiv.
selbst – oder Behörde gerichtet wird) 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe Benötigt man