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Leipzig: IGH ordnet Beendigung des Ukraine-Kriegs an: „Die Prangerwirkung darf man

https://www.uni-leipzig.de/newsdetail/artikel/die-prangerwirkung-darf-man-nicht-unterschaetzen-2022-03-18

Am Mittwoch wandte sich das höchste Gericht der Vereinten Nationen an Russland und forderte, den Krieg in der Ukraine sofort zu stoppen. „Die ungewöhnlich schnell ergangene Anordnung trotz bestehender Zweifel an der Zuständigkeit des Gerichtshofes zeigt, dass die Staatengemeinschaft die russische Aggression mit großer Einigkeit verurteilt“, sagt Prof. Dr. Stephanie Schiedermair. Die Professorin für Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht an der Universität Leipzig unterscheidet bei der Diskussion um das Völkerrecht zwei Fragen: Ist der Angriffskrieg eine rechtswidrige Aggression? Und zum anderen: Hat Russland im Krieg auch das humanitäre Völkerrecht verletzt? Beide Fragen beantwortet die Expertin mit einem klaren Ja. Im Interview erklärt Stephanie Schiedermair, wo das Völkerrecht eigentlich verbrieft ist, was Russland und speziell Putin jetzt drohen könnte und was die gestrige Anordnung des Internationalen Gerichtshofs bedeutet.
Interview IGH ordnet Beendigung des Ukraine-Kriegs an: „Die Prangerwirkung darf man