Erlaubt: „Hergestellt für …“ | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/erlaubt-hergestellt-fuer
Wenig verbraucherfreundlich: Die Angabe von Herkunftsland und Hersteller ist gesetzlich oftmals nicht erforderlich.
Eine solche Kennzeichnung findet man vor allem bei den Eigenmarken des Lebensmitteleinzelhandels