Planfeststellungsbeschluss des Filderabschnitts 1.3a ist teilweise rechtswidrig – Kopfbahnhof 21 https://kopfbahnhof-21.de/aktuelles/planfeststellungsbeschluss-des-filderabschnitts-1-3a-ist-teilweise-rechtswidrig/
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim gab heute den Klagen der Schutzgemeinschaft Filder e. V. und des NABU Baden-Württemberg teilweise aus verfahrensrechtlichen Gründen statt und erklärte den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamts für rechtswidrig und daher nicht vollziehbar. En detail stellt der VGH fest, dass die Zusammenfassung des Eisenbahnprojekts und des Straßenbauprojekts L1202/L1192, Südumgehung Plieningen, in einem gemeinsamen Verfahren nicht […]
Liest man die das Urteil „begrüßende“ Pressemitteilung