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Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen | Stadt Kassel

https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/gesundheitsamt-region-kassel/hygienische-dienste/Gesundheitliche-Beratung-fuer-in-der-Prostitution-taetige-Menschen.php

Seit dem 1. Juli 2017 ist das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Für Personen, die als Prostituierte tätig sind oder tätig werden wollen, ist für die behördliche Anmeldung eine gesundheitliche Beratung vorgeschrieben.
Zwischen dem, was man machen darf. Und dem, was man nicht machen darf.

Bürgeramt | Stadt Kassel

https://www.kassel.de/service/oe/Dezernate_-_DEZ/IV_-_Dezernat_IV_-_Buergerangelegenheiten__Soziales__Digitalisierung_und_Tourismus/33_-_Buergeramt/33-Buergeramt.php

Das Bürgeramt bietet Dienstleistungen aus den Bereichen Servicecenter, Wahlen, Einbürgerung, Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle, Kirchenaustritte, Meldewesen, Pässe und Ausweise, Fahrerlaubnisse und Beförderungswesen, Aufenthaltsregelungen und Verpflichtungserklärungen sowie Kfz-Zulassungen.
Zwischen dem, was man machen darf. Und dem, was man nicht machen darf.

Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen | Stadt Kassel

https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/gesundheitsamt-region-kassel/hygienische-dienste/ueberwachung-von-gemeinschaftseinrichtungen.php

Auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes obliegt dem Gesundheitsamt die Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen. Überprüft wird unter anderem, ob Hygieneregeln eingehalten werden, um die Übertragung von Krankheiten zu vermeiden.
Zwischen dem, was man machen darf. Und dem, was man nicht machen darf.

Tuberkulose-Beratung | Stadt Kassel

https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/gesundheitsamt-region-kassel/hygienische-dienste/tuberkulose_beratung.php

In Deutschland ist eine nachgewiesene Tuberkulose-Erkrankung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig. Das zuständige Gesundheitsamt erhält die Meldung von der behandelnden Ärztin beziehungsweise dem behandelnden Arzt oder von einem Labor. Neben vielen anderen Aufgaben übermittelt das Gesundheitsamt die Daten dann an die jeweilige Landesbehörde und an das Robert Koch-Institut.
Zwischen dem, was man machen darf. Und dem, was man nicht machen darf.