Wanderlager | Stadt Kassel https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/ordnungsamt/ordnungs--und-aufsichtsangelegenheiten/wanderlager_8998845.php
Wenn Sie als Gewerbetreibender eine vorübergehende Verkaufsveranstaltung außerhalb Ihrer Niederlassung planen, muss diese angemeldet werden.
Das nennt man vor-bestraft.