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Tuberkulose-Beratung | Stadt Kassel

https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/gesundheitsamt-region-kassel/hygienische-dienste/tuberkulose_beratung.php

In Deutschland ist eine nachgewiesene Tuberkulose-Erkrankung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig. Das zuständige Gesundheitsamt erhält die Meldung von der behandelnden Ärztin beziehungsweise dem behandelnden Arzt oder von einem Labor. Neben vielen anderen Aufgaben übermittelt das Gesundheitsamt die Daten dann an die jeweilige Landesbehörde und an das Robert Koch-Institut.
Zwischen dem, was man machen darf. Und dem, was man nicht machen darf.