BMJ – Unsere Grundrechte – Verkündung, Inkrafttreten und Außerkrafttreten eines Gesetzes https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/inkrafttreten/inkrafttreten_artikel.html?nn=17156
Am Ende des Gesetzgebungsverfahrens steht die Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt. Ohne Verkündung kann ein Gesetz nicht in Kraft treten, denn alle Bürgerinnen und Bürger sollen wissen, welche gesetzlichen Regelungen in unserem Land gelten. Inkrafttreten bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem die gesetzlichen Regelungen gelten und zu beachten sind.
Mit „Inkrafttreten“ eines Gesetzes bezeichnet man den Zeitpunkt, ab dem die jeweiligen