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BMJ – Digitale Wirtschaft und Gesellschaft – Vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz

https://www.bmj.de/DE/themen/digitales/digitale_wirtschaft_gesellschaft/kuenstliche_intelligenz/kuenstliche_intelligenz_artikel.html?nn=17868

Künstliche Intelligenz (KI) ist einer der wesentlichen Faktoren der Digitalisierung. Sie bietet schon heute viele Chancen – mit enormer Relevanz für Wirtschaft und Gesellschaft. Trotzdem kann KI auch Risiken mit sich bringen – v. a. für Demokratie, Grundrechte und den Rechtstaat. Mit europäischen und internationalen Gesetzesinitiativen schaffen wir einen Rechtsrahmen für mehr Vertrauen.
Denkt man etwa an daten- und algorithmenbasierte Meinungssteuerung im Wahlkampf (

BMJ – Verhältnismäßigkeit als rechtsstaatliches Grundprinzip – Bindung des Staates an die verfassungsmäßige Ordnung und an Recht und Gesetz

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/bindung/bindung_artikel.html?nn=17198

Nach dem Grundgesetz ist die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und sind die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden.
Man entnimmt diesem Prinzip im Wesentlichen zwei Grundsätze: Die Verwaltung darf

BMJ – Das Rechtsstaatsprinzip im Grundgesetz – Verkündung, Inkrafttreten und Außerkrafttreten eines Gesetzes

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/inkrafttreten/inkrafttreten_artikel.html?nn=17162

Am Ende des Gesetzgebungsverfahrens steht die Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt. Ohne Verkündung kann ein Gesetz nicht in Kraft treten, denn alle Bürgerinnen und Bürger sollen wissen, welche gesetzlichen Regelungen in unserem Land gelten. Inkrafttreten bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem die gesetzlichen Regelungen gelten und zu beachten sind.
Mit „Inkrafttreten“ eines Gesetzes bezeichnet man den Zeitpunkt, ab dem die jeweiligen

BMJ – Die Gesetzgebung – Verkündung, Inkrafttreten und Außerkrafttreten eines Gesetzes

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/inkrafttreten/inkrafttreten_artikel.html?nn=17222

Am Ende des Gesetzgebungsverfahrens steht die Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt. Ohne Verkündung kann ein Gesetz nicht in Kraft treten, denn alle Bürgerinnen und Bürger sollen wissen, welche gesetzlichen Regelungen in unserem Land gelten. Inkrafttreten bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem die gesetzlichen Regelungen gelten und zu beachten sind.
Mit „Inkrafttreten“ eines Gesetzes bezeichnet man den Zeitpunkt, ab dem die jeweiligen

BMJ – Homepage – Verkündung, Inkrafttreten und Außerkrafttreten eines Gesetzes

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/inkrafttreten/inkrafttreten_artikel.html?nn=17120

Am Ende des Gesetzgebungsverfahrens steht die Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt. Ohne Verkündung kann ein Gesetz nicht in Kraft treten, denn alle Bürgerinnen und Bürger sollen wissen, welche gesetzlichen Regelungen in unserem Land gelten. Inkrafttreten bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem die gesetzlichen Regelungen gelten und zu beachten sind.
Mit „Inkrafttreten“ eines Gesetzes bezeichnet man den Zeitpunkt, ab dem die jeweiligen