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BMJ – Alle Meldungen – Trauer um Bundesjustizminister a.D. Dr. Jürgen Schmude

https://www.bmj.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2025/0602_Nachruf_Schmude.html?nn=148026

Das Bundesjustizministerium trauert um Bundesjustizminister a. D. Dr. Jürgen Schmude, der am 3. Februar 2025 im Alter von 88 Jahren verstorben ist. Jürgen Schmude war von Januar 1981 bis zum Oktober 1982 Bundesminister der Justiz. In seiner Amtszeit fiel der Beschluss des 20. Strafrechtsänderungsgesetzes, das die resozialisierende Strafrechtspolitik um neue Regeln für lebenslänglich Verurteilte ergänzte. Auch sie erhielten nun eine rechtlich abgesicherte Chance, wieder frei zu kommen. Jürgen Schmudes Amtsführung war auch im Übrigen geprägt durch sein entschiedenes Eintreten für rechtsstaatliche Prinzipien und den Schutz der Grundrechte. Das Bundesministerium der Justiz wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Zurückhaltend, sachlich, vertrauenswürdig – so wollte er sein und so nahm man ihn

BMJ – Alle Meldungen – Trauer um Bundesjustizminister a.D. Dr. Jürgen Schmude

https://www.bmj.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2025/0602_Nachruf_Schmude.html

Das Bundesjustizministerium trauert um Bundesjustizminister a. D. Dr. Jürgen Schmude, der am 3. Februar 2025 im Alter von 88 Jahren verstorben ist. Jürgen Schmude war von Januar 1981 bis zum Oktober 1982 Bundesminister der Justiz. In seiner Amtszeit fiel der Beschluss des 20. Strafrechtsänderungsgesetzes, das die resozialisierende Strafrechtspolitik um neue Regeln für lebenslänglich Verurteilte ergänzte. Auch sie erhielten nun eine rechtlich abgesicherte Chance, wieder frei zu kommen. Jürgen Schmudes Amtsführung war auch im Übrigen geprägt durch sein entschiedenes Eintreten für rechtsstaatliche Prinzipien und den Schutz der Grundrechte. Das Bundesministerium der Justiz wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Zurückhaltend, sachlich, vertrauenswürdig – so wollte er sein und so nahm man ihn

BMJ – Pressemitteilungen – Elektronische Aufenthaltsüberwachung und verpflichtende soziale Trainingskurse zum Schutz vor häuslicher Gewalt: Bundesregierung beschließt Formulierungshilfe

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/0108_GewaltschutzG.html?nn=110490

Die Bundesregierung hat heute eine Formulierungshilfe zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes beschlossen. Mit dem vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf sollen Betroffene besser vor häuslicher Gewalt geschützt werden. Erstens sollen Familiengerichte in Hochrisikofällen künftig eine elektronische Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) anordnen können, damit Gewaltschutzanordnungen besser überwacht werden können. Als zweites neues Instrument soll die Verpflichtung zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen – die sogenannte Täterarbeit – in das Gewaltschutzgesetz aufgenommen werden.
Insbesondere in Spanien hat man mit diesem Instrument gute Erfahrung gemacht.

BMJ – Pressemitteilungen – Elektronische Aufenthaltsüberwachung und verpflichtende soziale Trainingskurse zum Schutz vor häuslicher Gewalt: Bundesregierung beschließt Formulierungshilfe

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/0108_GewaltschutzG.html

Die Bundesregierung hat heute eine Formulierungshilfe zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes beschlossen. Mit dem vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf sollen Betroffene besser vor häuslicher Gewalt geschützt werden. Erstens sollen Familiengerichte in Hochrisikofällen künftig eine elektronische Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) anordnen können, damit Gewaltschutzanordnungen besser überwacht werden können. Als zweites neues Instrument soll die Verpflichtung zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen – die sogenannte Täterarbeit – in das Gewaltschutzgesetz aufgenommen werden.
Insbesondere in Spanien hat man mit diesem Instrument gute Erfahrung gemacht.

BMJ – Verhältnismäßigkeit als rechtsstaatliches Grundprinzip – Bindung des Staates an die verfassungsmäßige Ordnung und an Recht und Gesetz

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/bindung/bindung_artikel.html?nn=17198

Nach dem Grundgesetz ist die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und sind die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden.
Man entnimmt diesem Prinzip im Wesentlichen zwei Grundsätze: Die Verwaltung darf