BMJ – Homepage – Unser Rechtsstaat garantiert die Unabhängigkeit von Richterinnen und Richtern https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/gerichte/gerichte_artikel.html?nn=17120
Die richterliche Unabhängigkeit ist ein wichtiger Baustein eines funktionierenden Rechtsstaats. Sie wird durch das Grundgesetz umfassend garantiert.
Man unterscheidet zwischen sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit. 1.