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BMJ – Ehegattennotvertretung – Wann dürfen Ehepartnerinnen und Ehepartner Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten treffen?

https://www.bmj.de/DE/themen/vorsorge_betreuungsrecht/ehegattennotvertretung/ehegattennotvertretung_artikel.html

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für akute Krankheitssituationen ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht für Gesundheitsangelegenheiten. Es gilt nur für nicht getrennt lebende Verheiratete. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind dann von ihrer Schweigepflicht entbunden.
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BMJ – Pressemitteilungen – Neuer Vorsitz des Nationalen Normenkontrollrates

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/0330_NKR.html?nn=110490

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat Lutz Goebel als neuen Vorsitzenden des Nationalen Normenkontrollrates vorgeschlagen. Lutz Goebel war zuletzt Präsident des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER und ist Geschäftsführender Gesellschafter der Henkelhausen GmbH & Co. KG. Zudem hat er einige Beiratsmandate inne.
Er weiß um die Bedeutung von Bürokratieabbau und klaren Regeln – und wie man dem

BMJ – Ehegattennotvertretung – Wann dürfen Ehepartnerinnen und Ehepartner Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten treffen?

https://www.bmj.de/DE/themen/vorsorge_betreuungsrecht/ehegattennotvertretung/ehegattennotvertretung_artikel.html?nn=17508

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für akute Krankheitssituationen ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht für Gesundheitsangelegenheiten. Es gilt nur für nicht getrennt lebende Verheiratete. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind dann von ihrer Schweigepflicht entbunden.
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