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Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Püttlingen für das Rechnungsjahr 2023 gemäß § 101 Abs. 2 und 3 KSVG | Püttlingen – Die Köllertalstadt

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Der Stadtrat der Stadt Püttlingen hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 den Jahresabschluss der Stadt Püttlingen für das Rechnungsjahr 2023 festgestellt und der Bürgermeisterin die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
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