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BMEL – Pflichtangaben – ESL-Milch: Klare Kennzeichnung für Verbraucher

https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/pflichtangaben/esl-milch.html

Die Konsummilchhersteller haben sich verpflichtet, ESL-Milch mit einer Haltbarkeit von rund drei Wochen eindeutig als „länger haltbar“ zu kennzeichnen. Im Vergleich dazu wird klassisch pasteurisierte Konsummilch als „traditionell hergestellt“ gekennzeichnet. ESL-Milch ersetzt immer mehr die klassisch pasteurisierte Konsummilch.
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BMEL – Freiwillige Angaben + Label – Kennzeichnung veganer und vegetarischer Lebensmittel

https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/freiwillige-angaben-und-label/vegane-vegetarische-lebensmittel.html

In den letzten Jahren hat der Konsum von veganen und vegetarischen Lebensmitteln, insbesondere von klassischen Ersatzprodukten zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs, deutlich zugenommen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist eine transparente Kennzeichnung solcher Lebensmittel entscheidend, um eine aufgeklärte Kaufentscheidung treffen zu können.  
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BMEL – Pflichtangaben – Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln

https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/pflichtangaben/herkunftskennzeichnung.html

Verbraucherinnen und Verbraucher wollen – und sollen – wissen, wo ihre Lebensmittel herkommen. Auch aus der Landwirtschaft kommt der langgehegte Wunsch nach einer Herkunftskennzeichnung. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) setzt sich deshalb auf europäischer Ebene für verpflichtende Herkunftsangaben ein. Bei nicht vorverpacktem frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch geht das BMEL mit verpflichtenden Herkunftsangaben bereits national voran.
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