Unterhaltsvorschuss – Bayerischer Erziehungsratgeber https://www.baer.bayern.de/finanzielle-leistungen-hilfen/unterhalt/unterhaltsvorschuss/
Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat ein Kind, das nicht den üblichen Mindestunterhalt erhält, Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, der beim zuständigen Jugendamt beantragt werden kann.
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