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Steuerliche Förderung für Denkmaleigentümer | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/105/105_370689_370695.2_Denkmalschutz.php

Eine abgestimmte Maßnahmen (denkmalrechtliche Erlaubnis wurde erteilt) an einem Denkmal kann steuerlich begünstigt werden. Hierfür benötigen Sie eine Bescheinigung nach § 36 DSchG NRW. Ob solch eine Bescheinigung für Sie sinnvoll ist, kann Ihnen nur ihr Steuerberater mitteilen.
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