Die Stadtentwicklung umfasst die historische, strukturelle und räumliche Entwicklung eines urbanen Raumes. In dieser Disziplin werden neben sozialen und kulturellen Belangen auch ökologische und ökonomische Aspekte betrachtet und mit- beziehungsweise gegeneinander abgewogen. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es, die Potentiale urbaner Räume zu erkennen, sie zu planen, zu steuern und mit der Umsetzung konkreter Vorhaben zu entfalten. Bedeutsam ist eine strategische und stetige Beobachtung, Analyse und Bewertung der langfristigen Bedarfsentwicklung in den verschiedenen kommunalen Bereichen. In Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Fachämtern werden auf dieser Grundlage Konzepte und Strategien entwickelt, die schließlich den Rahmen für die künftige strukturelle und räumliche Entwicklung der gesamten Stadt bilden und das Entwicklungsziel über einen langfristigen Zeithorizont hinweg definieren. Hier grenzt sich die Stadtentwicklung maßgeblich von der Stadtplanung ab. Letztere lenkt vorrangig die räumliche Entwicklung einzelner Teilbereiche eines Raumes in einem relativ kurzen Zeitraum. Zielsetzung ist es, die Stadtentwicklung konzeptionell auf die sich verändernden demographischen, wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen auszurichten. Darüber hinaus dient das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) als Grundlage für die Städtebauförderung sowie die Inanspruchnahme weiterer finanzieller Unterstützung aus Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union.
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