Definition von Migrationshintergrund Nach der Definition des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge hat eine Person dann einen Migrationshintergrund, „wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist.“ Damit umfasst die Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer*innen, Eingebürgerte und (Spät-)Aussiedler*innen. Auch in Deutschland geborene Deutsche haben einen Migrationshintergrund, sofern mindestens eines ihrer Elternteile Ausländer*innen, Eingebürgerte oder Spätaussiedler*innen sind. In der darauffolgenden Generation spricht man dann offiziell nicht mehr von einem Migrationshintergrund (vgl. Stat. Bundesamt, 2017a). Migrationsanteile in Deutschland Gemäß dieser Definition hat fast jede*r Vierte in Deutschland einen Migrationshintergrund. Etwa die Hälfte von ihnen ist Ausländer*in, gut zwei Drittel hat eigene Migrationserfahrung. Mehr als zwei Drittel aller Menschen mit Migrationshintergrund hat Wurzeln im europäischen Ausland. Die Zahlen des Statistischen Bundesamts suggerieren einen zukünftig stetigen Anstieg an Menschen mit Migrationshintergrund, erfüllen doch fast 40 Prozent aller in Deutschland lebenden Kinder unter fünf Jahren die oben genannten Kriterien (vgl. Stat. Bundesamt, 2017b). Problematischer Begriff Mit dem Begriff ist die problematische Trennung in Wir und die anderen verbunden, die zu Spaltung, Stigmatisierung und Abgrenzung innerhalb einer Bevölkerung führen und bei den Betroffenen ein Gefühl der Nicht-Zugehörigkeit zur (Mehrheits-)Gesellschaft verstärken kann. Somit trägt der Begriff nicht unbedingt zum gesellschaftlichen Zusammenwachsen bzw. Miteinander verschiedener kultureller Hintergründe bei. Darüber hinaus impliziert der Begriff eine weitgehend homogene Gruppe von Menschen, die in der Realität vollkommen vielfältig ist, und das nicht nur bezogen auf ihre kulturellen Einflüsse und Wertvorstellungen, sondern auch hinsichtlich ihrer sozioökonomischen Stellung in der Gesellschaft (Bildung, Einkommen, Berufs- und Wohnsituation u.v.a.). Ihr (kleinster) gemeinsamer Nenner besteht zugespitzt formuliert lediglich darin, nicht „uneingeschränkt“ deutsch zu sein. Begriffsegitimierung Damit stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Begrifflichkeit, die sich am ehesten aus sozialwissenschaftlicher Perspektive erklären lässt. Spätestens seit den 80er Jahren stellte die Forschung individuelle Probleme und strukturelle Benachteiligungen bei den so genannten Gastarbeiter*innen und ihren Familien fest, etwa im Bereich der Bildung, des Arbeitsmarktes oder der sozialen Teilhabe. Forderungen nach entsprechenden Fördermaßnahmen speziell für Ausländer*innen wurden laut. Vergleichbare Problemlagen tauchten jedoch auch noch in der in Deutschland geborenen Nachfolgegeneration sowie bei Zugewanderten mit deutscher Staatsangehörigkeit (z.B. Aussiedler*innen) auf, sodass das Merkmal „Ausländer*in“ zugunsten der Wortneuschöpfung „Menschen mit Migrationshintergrund“ aufgegeben wurde. Aus förderpolitischer Perspektive kann es also durchaus Sinn ergeben, Menschen mit Migrationshintergrund als besondere Zielgruppe zu definieren und spezifische Hilfsangebote für diese Gruppe zu konzipieren. Deshalb beansprucht der Begriff gerade in der Sozialen Arbeit bis heute eine Daseinsberechtigung. Positivierung Inzwischen hat sich das Merkmal „Migrationshintergrund“ im Lichte zunehmender Globalisierung auf dem Arbeitsmarkt teilweise sogar als positiver Faktor herauskristallisiert. Immer mehr Arbeitgeber assoziieren damit nämlich zusätzliche Soft-Skills wie Mehrsprachigkeit, interkulturelle Kompetenzen oder Problemlösungskreativität. Diese positive Entwicklung darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Menschen mit Migrationshintergrund in wichtigen gesellschaftlichen Teilbereichen nach wie vor nicht angemessen teilhaben. (vgl. Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, 2016). „Migrationshintergrund“ beim Multikulturellen Forum Auch das Multikulturelle Forum betrachtet den Begriff aufgrund seiner ausgrenzenden Eigenschaft durchaus skeptisch. Seine Angebote richten sich grundsätzlich an alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion, Nationalität oder ethnischer Herkunft. Eine Differenzierung zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund widerspräche den Grundsätzen des Vereins, das kulturelle Verschiedenheit als Bereicherung versteht und sich für das Miteinander von Kulturen und Menschen in einer von Respekt und gegenseitiger Akzeptanz geprägten Gesellschaft mit gleichen Rechten, Pflichten und Chancen für alle einsetzt. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass zur Sicherstellung von Chancengleichheit und gleichberechtigter Teilhabe jene Menschen besonders in den Fokus genommen werden müssen, die gegenwärtig noch vielerlei Benachteiligungen ausgesetzt sind. So richten sich Integrationskurse und berufsbezogene Deutschkurse explizit an Menschen mit Migrationshintergrund, um ihre sprachlichen Kompetenzen zu erweitern. Durch migrationssensible Maßnahmen möchte es die gesellschaftliche Teilhabe am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Hinzu kommen zielgruppenspezifische Angebote (z.B. für geflüchtete Frauen oder Mütter mit Migrationshintergrund), die durch passgenaue Qualifizierung und Beratung insbesondere die Erwerbsintegration dieser Bevölkerungsgruppen fördern. Quellen Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration (2016): Teilhabe, Chancengleichheit und Rechtsentwicklung in der Einwanderungsgesellschaft Deutschland. 11. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Berlin. Statistisches Bundesamt (2017a): Fachserie 1, Reihe 2.2 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Bevölkerung mit Migrationshintergrund, Ergebnisse des Mikrozensus, Wiesbaden. Statistisches Bundesamt (2017b): Mikrozensus – Bevölkerung mit Migrationshintergrund, abgerufen bei der Bundeszentrale für politische Bildung, 26.9.2018
Empowerment-Projekt im Rahmen von „Jugend Stärken im Quartier“ gibt