Urteil: Hinweis „pflanzliche Alternative zu Butterschmalz“ ist zulässig | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/news/urteil-hinweis-pflanzliche-alternative-zu-butterschmalz-ist-zulaessig
Ein Hinweis mit Bezug auf Butterschmalz auf einem rein pflanzlichen Fett ist zulässig, wenn er lediglich als beschreibende Darstellung genutzt wird, urteilte das Landgericht Osnabrück. (10.05.2018)
Hersteller aber gerne auf Milchprodukte Bezug nehmen, gibt