Urteil: Auch das fertige Pestizid muss umfassend geprüft werden https://www.keine-gentechnik.de/nachricht/33815/
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die EU-Pestizidverordnung das Vorsorgeprinzip beachtet. So wie er die Verordnung auslegt, stellt der Gerichtshof jedoch die aktuelle Zulassungspraxis in Frage. Zahlreiche Pestizidzulassungen in Europa müssten damit unverzüglich entzogen werden, erklärte ein Anwalt aus dem französischen Ausgangsprozess – auch für glyphosathaltige Spritzmittel.
C 616/17 (01.10.2019) EuGH-Pressemitteilung: Es gibt