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Ketubba/Ehevertrag | Jüdisches Museum Berlin

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Eine Ketubba ist ein jüdischer Ehevertrag. Das Wort Ketubba ist Hebräisch und bedeutet Geschriebenes. Der Ehevertrag regelt mit der Heirat verbundene Rechte und Pflichten für Bräutigam und Braut. Neben den finanziellen Regelungen hält er die Namen und Daten des Brautpaares, Daten zur Eheschließung und die Namen zweier Zeugen fest.
Im liberalen Judentum gibt es keine einheitliche Regelung zu Ketubbot.