Überlassung von Jobtickets – IHK Berlin https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/arbeitsrecht/ueberlassung-von-jobtickets-4683148
Viele Arbeitnehmer nutzen für den täglichen Weg zur Arbeit ganz selbstverständlich die öffentlichen Verkehrsmittel. Als Arbeitgeber können Sie Ihre Mitarbeiter hierbei durch einen Zuschuss zum sog. Jobticket oder die Überlassung eines solchen Tickets unterstützen.
Möglichkeit: Pauschalversteuerung mit 15 % Lohnsteuer Seit dem 01.01.2020 gibt es