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Prüfung zertifizierter Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/pruefungen-lehrgaenge/pruefungen/sach-und-fachkundepruefung/pruefung-zertifizierter-verwalter-5530956

Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S.2187) darf sich nach § 26a Absatz 1 WEG nach einer Übergangszeit von zwei Jahren ab Dezember 2022 nur als "Zertifizierter Verwalter" bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch die entsprechende Sachkundeprüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter:in notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. Alle Informationen zur Prüfung finden Sie hier.
Gibt es eine Übergangsfrist? Wer darf sich zertifizierter Verwalter nennen?

Gewerbeanzeige und Gewerbeerlaubnis – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/gewerberecht/gewerbe-allgemeine-fragen-index-2253520?index=4

Aufgrund der in Deutschland geltenden Gewerbefreiheit ist es grundsätzlich jedem gestattet, ein Gewerbe zu betreiben. Wo und wie man in Berlin ein Gewerbe anmeldet und welche Voraussetzungen man für die erfolgreiche Anmeldung erfüllen muss, zeigt unser Video.
Es gibt jedoch auch einige Gewerbearten, für die eine einfache Anzeige nicht ausreicht