Behandlungsfehler bei Schönheits-OP im Ausland – Ihre Rechte https://www.evz.de/reisen-verkehr/gesundheit/kosmetische-behandlungen/behandlungsfehler.html
Kommt es zu einem Behandlungsfehler bei einer Schönheits-OP, steht Patienten in der Regel eine Nachbehandlung zu. Entscheidend ist, was im Vertrag steht.
Bei Behandlungsverträgen gibt es keine EU-weit vereinheitlichten Gesetze.