GFTB: Definition „hörsehbehindert/taubblind“ – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. https://www.dbsv.org/stellungnahme/gftb-definition-hoersehbehindert-taubblind.html
Grundlage dieser Definition ist die Schriftliche Erklärung des Europäischen Parlaments zu den Rechten von Hör- und Sehbehinderten (Taubblinden) vom 12.04.2004
Erwägung, dass es in der Europäischen Union ca. 150 000 Hör- und Sehbehinderte gibt