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DBSV-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/stellungnahme-DigiG.html.html

Der DBSV fordert, die digitale Barrierefreiheit nach Maßgabe der BITV systematisch und verbindlich für Komponenten, Dienste und Dokumente festzuschreiben und entsprechende Gesetzeslücken zu schließen.
Schon heute gibt es das Problem, dass medizintechnische Hilfsmittel zur Selbsttherapie

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DBSV-Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Teilhabestärkungsgesetz) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/TSG-RegE.html

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) ist die Interessenvertretung der blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland. Der DBSV begrüßt die mit dem Gesetzesvorhaben vorgesehenen Verbesserungen zugunsten der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Grundsatz ausdrücklich. Hervorzuheben sind …
Änderungsbedarf im Zusammenhang mit Blindenführhunden Dringenden Handlungsbedarf gibt

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DBSV-Stellungnahme zum Vorschlag der Länderarbeitsgruppe für eine Novellierung des Medienstaatsvertrages im Hinblick auf Barrierefreiheit – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/novellierung_MstV.html

Der DBSV erachtet den Anfang 2020 verabschiedeten Medienstaatsvertrag (MStV) in Bezug auf gleichberechtigte Zugangsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen zu audiovisuellen Medienangeboten für unzureichend. Vor diesem Hintergrund begrüßt der DBSV ausdrücklich das von den Ländern ausgehende Engagement zur …
Gleichzeitig ist festzuhalten, dass es heute schon technische Möglichkeiten gibt,

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DBSV-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/ref-ikjhg.html

Als Spitzenverband der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe nimmt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) zum o. g. Referentenentwurf wie folgt Stellung.
Insoweit gibt es auch keine vorrangige Verpflichtung der Eltern zur Gewährleistung

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DBSV-Stellungnahme zum Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einer Assistenzhundeverordnung (AHundV) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/ahundv-2022.html

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz vom 02.06.2021 (BGBl. I S. 1387) wurden die Regelungen des Abschnitts 2b des Behindertengleichstellungsgesetzes zu Menschen mit Behinderungen mit Assistenzhunden geschaffen. Die Regelungen legen insbesondere auch Anforderungen an die Beschaffenheit, Ausbildung, Prüfung und Haltung sowie …
Hier gibt es eine Diskrepanz zur korrespondierenden Formulierung in Anlage 8 (Zulassung

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DBSV-Stellungnahme zum Thema Sehhilfen – Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 04.11.2020 – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/sehhilfen-gesundheitsausschuss.html

Gleich vier Anträge der Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag (BT-Drs. 19/8566, BT-Drs. 19/18913, BT-Drs. 19/6057 und BT-Drs. 19/4316) befassen sich mit Weiterentwicklungsbedarfen bei der Versorgung mit Sehhilfen. Der DBSV ist als Sachverständiger zu einer Anhörung im Gesundheitsausschuss am 04.11.2020 geladen …
Versorgung bereits ein Modell für Härtefallregelungen wegen finanzieller Bedürftigkeit gibt

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DBSV-Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 07.03.2019 für ein Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften (SGB IX/SGB XII-Änderungsgesetz) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/SGB9_SGB12_Aenderungsgesetz.html

Angesichts der erneut unzureichenden Frist zur Stellungnahme greifen die nachstehenden Ausführungen nur ausgewählte Aspekte auf. Zusammengefasst sieht der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband folgenden Änderungsbedarf in Bezug auf die im Entwurf angesprochenen Regelungsbereiche.
des DBSV nicht zu rechtfertigen, zumal es entsprechende Koalitionsvereinbarungen gibt

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