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DBSV-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/stellungnahme-DigiG.html.html

Der DBSV fordert, die digitale Barrierefreiheit nach Maßgabe der BITV systematisch und verbindlich für Komponenten, Dienste und Dokumente festzuschreiben und entsprechende Gesetzeslücken zu schließen.
Schon heute gibt es das Problem, dass medizintechnische Hilfsmittel zur Selbsttherapie

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DBSV-Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (Teilhabebe-ratungsverordnung – EUTBV) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/EUTBV.html

Der DBSV begrüßt die Verstetigung der Finanzierung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung. Bei der konkreten Ausgestaltung der Förderung sieht er in einigen Punkten allerdings dringenden Nachsteuerungsbedarf. Das betrifft insbesondere: die Absicherung bedarfsgerechter Angebote und damit einhergehend den Erhalt …
ist damit zu regeln, dass es auch überregionale Angebote in ausreichender Anzahl gibt

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DBSV-Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/aenderung_BITV.html

Im vergangenen Jahr ist das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) geändert worden, um die Richtlinie (EU) 2016/2102 zur Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen umzusetzen. Gesetzliche Verpflichtungen zur Barrierefreiheit erfüllen aber nur dann ihren Zweck, wenn sie auch …
In der Praxis hat sich etabliert, dass es eine Anlage 1 zur BITV gibt, in der die

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DBSV-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/ref-ikjhg.html

Als Spitzenverband der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe nimmt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) zum o. g. Referentenentwurf wie folgt Stellung.
Insoweit gibt es auch keine vorrangige Verpflichtung der Eltern zur Gewährleistung

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DBSV-Stellungnahme zum Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einer Assistenzhundeverordnung (AHundV) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/ahundv-2022.html

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz vom 02.06.2021 (BGBl. I S. 1387) wurden die Regelungen des Abschnitts 2b des Behindertengleichstellungsgesetzes zu Menschen mit Behinderungen mit Assistenzhunden geschaffen. Die Regelungen legen insbesondere auch Anforderungen an die Beschaffenheit, Ausbildung, Prüfung und Haltung sowie …
Hier gibt es eine Diskrepanz zur korrespondierenden Formulierung in Anlage 8 (Zulassung

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