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Bildbeschreibung in Social Media – so einfach geht’s! – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/pressemitteilung/bildbeschreibung-in-social-media-so-einfach-gehts.html

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) erklärt in vier einfachen Regeln, wie man Bilder in Sozialen Medien beschreibt. Das Ziel ist mehr Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen.
Menschen mit Seheinschränkung nicht auszuschließen, gibt

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DBSV-Stellungnahme zum Diskussionsentwurf zur Stärkung barrierefreier Medienangebote und zur Umsetzung des European Accessibility Acts (EAA) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/MStV-diskussionsentwurf-2020.html

Der DBSV begrüßt beabsichtigte Änderungen am Medienstaatsvertrag. Er sieht allerdings weitergehende Regelungen für erforderlich an, um eine effektive Umsetzung der AVMD-Richtlinie sowie des European Accessibility Acts und damit eine spürbare Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu erreichen.
Bereits heute gibt es technische Standards, Fassungen

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DBSV-Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung (6. ÄndVO) der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/6te_AendVO_VersMedV.html

Allgemeine Anmerkungen Bevor auf notwendige Änderungsbedarfe im Einzelnen eingegangen wird, seien einige einleitende Anmerkungen gestattet: Die Orientierung des Grades der Behinderung anhand der Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft wird grundsätzlich begrüßt. Soweit dabei die Internationale …
ein riesiges und sich ständig erneuerndes Angebot gibt

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