Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft | Bundesregierung https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/selbstbestimmungsgesetz-2215426
Nun wird es einfacher, den Geschlechtseintrag und den eigenen Vornamen zu ändern: Das Selbstbestimmungsgesetz ist zum 1. November in Kraft getreten.
Zudem gibt es eine einjährige Sperrfrist nach der Erklärung: Erst nach deren Ablauf