Notenbankfähige Sicherheiten | Deutsche Bundesbank https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/geldpolitik/notenbankfaehige-sicherheiten
Zur Besicherung aller Kreditgeschäfte verlangt das Eurosystem gemäß Artikel 18.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) von den Geschäftspartnern die Bereitstellung von notenbankfähigen Sicherheiten in ausreichender Höhe. Um als notenbankfähig eingestuft zu werden, müssen die Vermögenswerte eine Vielzahl von Zulassungskriterien erfüllen.
dualen Studiengänge und Ausbildungen sowie in die Arbeitswelt bei der Bundesbank gibt