Notenbankfähige Sicherheiten | Deutsche Bundesbank https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/geldpolitik/notenbankfaehige-sicherheiten/notenbankfaehige-sicherheiten-602254
Zur Besicherung aller Kreditgeschäfte verlangt das Eurosystem gemäß Artikel 18.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) von den Geschäftspartnern die Bereitstellung von notenbankfähigen Sicherheiten in ausreichender Höhe. Um als notenbankfähig eingestuft zu werden, müssen die Vermögenswerte eine Vielzahl von Zulassungskriterien erfüllen.
Ausnahmen gibt es für gedeckte Schuldverschreibungen