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BMUV: Grußwort von Steffi Lemke zur Abschlussveranstaltung der 1. Förderphase des BMUV-Wettbewerbs „#mobilwandel2035“ | Rede

https://www.bmuv.de/rede/grusswort-von-steffi-lemke-zur-abschlussveranstaltung-der-1-foerderphase-des-bmuv-wettbewerbs-mobilwandel2035

Wie kann eine umwelt- und klimafreundliche Mobilität in Zukunft aussehen? Bundesumweltministerin Steffi Lemke hält eine Rede bder der Veranstaltung zum Wettbewerb „#mobilwandel2035.
Besonders in der Logistik gibt es schon interessante Ansätze mit Mikro-Depots für

BMUV: Internationale Quecksilberstrategie zum Verzicht auf Quecksilber bei industriellen Prozessen und Massenprodukten | FKZ-Bericht

https://www.bmuv.de/download/internationale-quecksilberstrategie-zum-verzicht-auf-quecksilber-bei-industriellen-prozessen-und-massenprodukten

Quecksilber wird aufgrund seiner einmaligen Eigenschaften seit Jahrhunderten vielfältig in Produkten eingesetzt. So wird es z. B. wegen seiner Eigenschaft der Nichtbenetzung von Oberflächen in Thermometern und Blutdruckmessgeräten verwendet oder
hoher Konzentration verbreitet, obwohl es quecksilberfreie oder -arme Alternativen gibt

BMUV: Die Abfallrahmenrichtlinie

https://www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/abfallpolitik/abfallvermeidungsprogramm/die-abfallrahmenrichtlinie

Die novellierte Abfallrahmenrichtlinie (ARRL) verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis Ende 2013 Abfallvermeidungsprogramme (AVP) zu erstellen.In den Zielen der „ökologischen Industriepolitik“, die einerseits eine Beeinflussung der Produktions- und Konsumgewohnheiten im Sinne einer reduzierten Stoffwirtschaft vorsehen, andererseits neue innovative Technologien zur Effizienzsteigerung als ökonomische Chance begreifen, spielt die Abfallwirtschaft als Motor volkswirtschaftlicher Stoffkreisläufe eine zentrale Rolle. Damit ebenso die Maßnahmen zur Abfallvermeidung, soweit sie sich aus Effizienztechnik oder dem effizienteren Umgang mit Ressourcen ergeben.Die inhaltlichen Anforderungen an die Abfallvermeidungsprogramme ergeben sich aus Art. 29 sowie Anhang IV der Abfallrahmenrichtlinie.
Andererseits gibt es systematische, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen

BMUV: Kurzinfo Abwasser – Gewerbliche Wirtschaft

https://www.bmuv.de/themen/wasser-und-binnengewaesser/abwasser/abwasser-gewerbliche-wirtschaft

Das Einleiten von Abwasser aus industriellen und handwerklichen Betrieben unterliegt gesetzlichen Auflagen. Schon seit 1976 müssen bundesweit gültige „Mindestanforderungen“ hinsichtlich des Abwasseranfalls, der Abwasservermeidung und -behandlung eingehalten werden, die im Laufe der Jahre immer an den jeweiligen Stand der Technik angepasst wurden.
Insgesamt gibt es Vorgaben für das Einleiten von Abwasser aus Kommunen und 53 Produktionszweigen