BMUV: Sachstand und Gesetzgebung zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung https://www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/internationales/abfallverbringung/sachstand-und-gesetzgebung-zur-grenzueberschreitenden-abfallverbringung
Für „Abfälle zur Beseitigung“ gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union grundsätzlich das Prinzip der Inlandsentsorgung. Ausnahmen sind möglich, wenn im Inland keine geeigneten Anlagen zur Beseitigung der speziellen Abfallart vorhanden sind oder wenn sich die Nutzung grenznaher ausländischer Anlagen anbietet.
und Zustimmung zu grenzüberschreitenden Abfällen unter dem Übereinkommen Probleme gibt